Datum

Wusstest Du schon, dass…

…bis 1962 die Ehefrauen kein Bankkonto eröffnen durften?

Das war ausschließlich ihren Ehemännern vorbehalten, denn eine verheiratete Frau galt in der Bundesrepublik bis 1969 als nicht geschäftsfähig.

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Trennungs-
Gedanken?

Eine Broschüre der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin für Familienrecht gibt Antworten auf erste (rechtliche) Fragen.