Die sogenannte „Istanbul-Konvention“ ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und stellt ein völkerrechtlich bindendes Instrument dar. Um Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen zu bekämpfen, sind verschiedene Aspekte von Opferschutz und Prävention über die Strafverfolgung bis hin zur rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen von Bedeutung. Festgelegt sind diese in den 81 Artikeln der Konvention.