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Sprayaktion: Weg mit §218!

Es geht um den Schwangerschaftsabbruch: Die neue Bundesregierung will mehr Gleichstellung wagen und hat im Koalitionsvertrag immerhin schon die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Das reicht aber noch nicht. Deshalb ist pro familia in Kooperation mit unserem Gleichstellungsbüro und dem der Hansestadt Buxtehude aktiv geworden…

Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nur nach einer Zwangsberatung und innerhalb der ersten 12 Wochen straffrei, aber nicht “legal”. Zum traurigen 150 jährigen Bestehen des Paragrafen fordern wir immer noch: Die Streichung von §218. 

Pro familia und wir aus dem Gleichstellungsbüro waren deshalb unterwegs und haben mit einer bunten Sprühaktion mit dem Slogan „Frauenrechte sind Menschenrechte – Weg mit dem §218“ auf die Forderungen zur Streichung des §218 StGB aufmerksam gemacht. In den Einkaufsstraßen der Hansestädte Stade und Buxtehude konnten die Bürger:innen beobachten, wie mehr und mehr orangenen Schriftzügen auftauchten und mit uns ins Gespräch kommen.

Zur Erinnerung: Im neuen Koalitionsvertrag ist die Abschaffung des umstrittenen Paragraphen 219a festgehalten. In diesem Paragraphen ist festgeschrieben, dass die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe gestellt ist. Was „Werbung“ in diesem Kontext bedeutet, hat die Ärztin Christina Hänel erfahren. Weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbruch informierte, den sie in ihrer Praxis vornimmt, wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. 

 

Hier bekommst Du einen schnellen und guten Überblick zur Problematik des §218 gibt:

Presse

Das Tageblatt berichtete. 

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