Datum

Wusstest Du schon, dass…

…dass das Land Niedersachsen jetzt offiziell das Gendern mit Binnenzeichen im Abitur erlaubt? 

Gegenderte Wörter mit Binnenzeichen können zum Beispiel so aussehen:

  • Mitarbeiter:in
  • Mitarbeiter*in
  • Mitarbeiter/in
  • MitarbeiterIn
  • Mitarbeiter_in

Alle Varianten haben Vor- und Nachteile, aktuell am gängigsten sind der Stern oder der Doppelpunkt. Schrägstrick und Binnen-I schließen nicht das Dritte Geschlecht mit ein.

Die Debatte um das Gendern und die richtige Schreibweise wird oft kontrovers, manchmal auch emotional geführt. 

Interessant zu wissen in diesem Zusammenhang: „Für den Duden ist mit „der Mieter“ nur noch eine männliche Person gemeint…“, so das Tageblatt. Das wird von einigen Seiten kritisch beäugt.

Mehr lesen>>

Quellen:
Tageblatt: Land Niedersachsen erlaubt Gender-Schreibweise im Abitur, 04.03.2022

Ungewollt Schwanger?

Du bist nicht allein!

Du suchst eine passende Beratungsstelle vor Ort?

Familienplanung.de (BzgA)