Weg mit dem Paragrafen 218: Das fordert das Gleichstellungsbüro des Landkreises Stade gemeinsam mit der Stader Beratungsstelle pro familia. Sie setzen sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches ein. Denn noch immer stehen diese im Strafgesetzbuch. Damit sich das ändert, wurden am heutigen Mittwoch Infokarten verteilt und Schriftzüge mit Kreide auf das Pflaster der Fußgängerzone gesprayt.
Der Paragraph 218 gewährt zwar Straffreiheit, wenn sich die Schwangere ergebnisoffen in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren lässt. Er ist aber eben immer noch Teil des Strafgesetzbuches. Somit ist ein Schwangerschaftsabbruch auch in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ein Straftatbestand. „Das muss sich ändern – und zwar jetzt“, so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Stade, Elena Knoop. „Wir sollten Schwangeren vertrauen, anstatt sie zu kriminalisieren.“
Verschiedene Aktionen im Landkreis Stade
Sie beteiligt sich daher an der bundesweiten Aktionswoche vom 21. bis 28. September. Auch die Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Buxtehude sowie der Samtgemeinden Horneburg und Oldendorf-Himmelpforten unterstützen die Kampagne und führen Aktionen durch.
Weitere Informationen zu „legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ gibt es online. Dort kann auch eine Petition digital unterschrieben werden.
Weg mit § 218! – legal einfach fair (wegmit218.de)
(Landkreis Stade / Nina Dede)