…Eltern seit dem 1.April lediglich noch einen Monat gemeinsam Elternzeit nehmen können?
Die zwei sogenannten „Partnermonate“ gibt es nicht mehr. Denn vom Bundesministerium gibt es jetzt eine Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024.
Neu ist: „Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. (…) Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.“‚*1
Zusätzlich wurde die Einkommensgrenze für Eltern abgesenkt, ab der sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.
Eine kritische Stimme zu den Neuerungen gibt es hier. *2
*Quellen:
- BMFSFJ: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024. 28.03.2024
- Pinkstinks: Staatlich verordnete Elternkonkurrenz. 28.03.2024
online verfügbar unter:
1) BMFSFJ - Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
2) Staatlich verordnete Elternkonkurrenz - Pinkstinks Germany
(Stand: 13.05.2024)